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Ethik, Pressemitteilung, 25. Mai 2012

Kauch: Lebendspender von Organen werden besser abgesichert

Zur Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes im Deutschen Bundestages erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch:

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung sollen mehr Menschen motiviert werden, sich für eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Zudem sorgt ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Daniel Bahr dafür, dass die Abläufe in den Krankenhäusern durch Transplantationsbeauftragte verbessert werden. Außerdem wird die soziale Absicherung von Lebendspendern von Organen deutlich verbessert. Damit wird die jahrelange Untätigkeit der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beendet.

Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist bisher unzureichend sozial abgesichert. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen jetzt endlich fair behandelt werden.

Lebend-Organspender erhalten künftig eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir definieren klar den Umfang der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse, um Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.

Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig ist generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig. Das hilft auch privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.

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